Gemäß vorläufiger Bescheinigung des Finanzamtes Friedberg / Hessen, StNr. 16 250 0684 5 – K01 vom 12.05.2010 ist der Verein als
ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.
Der Verein ist damit berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Spendenquittungen nach amtlichem Vordruck auszustellen.